Rechtsanwalt Klaus G. Walter

 

Rechtsanwalt Klaus G. Walter, Jahrgang 1970, wurde im Jahr 2000 in Frankfurt am Main als Rechtsanwalt zugelassen und tritt seither von dort aus bundesweit als Verteidiger in Strafsachen auf.

 

Nach seiner Referendariats-Ausbildung - unter anderem in der Münchener Kanzlei Bossi-Ufer-Ziegert für den Revisionsspezialisten Professor Dr. Ulrich Ziegert und in der auf Strafrecht spezialisierten Kanzlei Neil B. Checkman & Partners in New York City – arbeitete Rechtsanwalt Walter bis 2003 neben seiner anwaltlichen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl des Strafrechtsprofessors und Kriminologen Professor Dr.  Arthur Kreuzer in Gießen. In den Jahren 2007 bis 2015 war er als Rechtsanwalt bundesweit sowie in internationalen Mandaten für die Kanzlei Kempf & Dannenfeldt tätig. Seit 2007 ist Rechtsanwalt Walter zusätzlich als Fachanwalt für Strafrecht qualifiziert.

 

Hauptsächlich in Wirtschaftsstrafsachen berät Rechtsanwalt Walter -  über die Verteidigung von Einzelpersonen hinaus - Unternehmen zu allen Aspekten laufender Strafverfahren, aber auch präventiv. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in den Bereichen Bankenstrafrecht, Korruptionsstrafrecht, Untreue-Verfahren sowie der strafrechtlichen Compliance. Hierbei ist er insbesondere spezialisiert auf die Begleitung und Verteidigung im Falle strafprozessualer Zwangsmaßnahmen (Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Untersuchungshaft) sowie die Verteidigung in der Hauptverhandlung vor Gericht.

 

In der Öffentlichkeit bekannt gewordene Mandate von Rechtsanwalt Walter sind unter Anderem: Verteidigung eines Vorstands im Verfahren betreffend MAN-Ferrostaal wegen  Vorwürfen betr. Internationales Bestechungsgesetz, Vertretung und Beratung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im „SachsenLB-Verfahren“ wegen Vorwürfen  der Falschdarstellung und sog. „Banken-Untreue“, Verteidigung eines Beschuldigten im sog. „Cum/Ex-Verfahren“ betreffend HVB/Unicredit wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung durch „Dividenden-Stripping“, Beratung von Bank-Mitarbeitern im sog. „LBBW-Verfahren“ – u.a. auch in europäischen Rechtshilfe-Angelegenheiten, Hauptverhandlungsverteidigung des CEO im sog. „Conergy-Verfahren“, Hauptverhandlungsverteidigung des CEO eines Konzerns aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien wegen Korruptionsvorwürfen betreffend die Stadtverwaltung Eisenach und den ehemaligen thüringischen Innenminister Köckert.

 

Neben seinem Tätigkeitsschwerpunkt im Wirtschaftsstrafrecht übernimmt Rechtsanwalt Walter auch  Verteidigungsmandate aus dem Bereich des allgemeinen Strafrechts und vertritt seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit regelmäßig Revisionen zum Bundesgerichtshof und den Oberlandesgerichten.

 

Kontakt

FM STRAFRECHT – Rechtsanwalt Klaus G. Walter
Untermainkai 29, D – 60329 Frankfurt am Main

  Tel. +49 (0) 69 / 760 66 36 1
 Fax +49 (0) 69 / 760 66 36 2